Geschäftsbedingungen


Vor der Verwendung ergaenzen
[VOLLSTAENDIGER RECHTLICHER NAME / FIRMA]
[RECHTSFORM, FALLS ZUTREFFEND]
[STRASSE UND HAUSNUMMER]
[PLZ UND ORT], Schweiz
[UID / HANDELSREGISTERNUMMER, FALLS ZUTREFFEND]
E-Mail: sera.renzi@gmail.com
Stand: [DATUM]

Wichtiger Hinweis
Dieses Dokument ist ein anpassbarer Entwurf und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Vor der Veroeffentlichung sollten insbesondere die Platzhalter, das konkrete Leistungs- und Zahlungsmodell sowie grenzueberschreitende Verbraucherleistungen durch eine in der Schweiz qualifizierte Rechtsfachperson geprueft werden.

SARA RENZI | BRAND CONSULTING

Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen [VOLLSTAENDIGER RECHTLICHER NAME / FIRMA] (nachfolgend „Beraterin“) und ihren Kundinnen und Kunden fuer Brand Consulting, Markenstrategie sowie damit verbundene kreative und beratende Leistungen.

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen gelten fuer alle Angebote, Auftraege und Vertraege zwischen der Beraterin und ihren Kundinnen und Kunden, sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird.

1.2 Kundinnen und Kunden koennen Unternehmen oder Privatpersonen sein. Zwingende gesetzliche Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten bleiben in jedem Fall vorbehalten.

1.3 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestaetigung oder in einem separaten Vertrag gehen diesen Allgemeinen Geschaeftsbedingungen bei Widerspruechen vor. Allgemeine Geschaeftsbedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn die Beraterin ihnen ausdruecklich in Textform zugestimmt hat.

2 Vertragsschluss

2.1 Darstellungen von Leistungen auf einer Website, in sozialen Medien oder in Informationsunterlagen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdruecklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Kundschaft ein Angebot der Beraterin innerhalb der darin genannten Frist annimmt, eine Auftragsbestaetigung erhaelt oder die Beraterin mit Zustimmung der Kundschaft mit der Leistungserbringung beginnt.

2.3 Zum Vertragsinhalt gehoeren das angenommene Angebot, die Auftragsbestaetigung, ein allfaelliger Projektplan und diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen. Aenderungen und Nebenabreden sollen in Textform festgehalten werden.

3 Leistungen und Projektumfang

3.1 Art, Umfang, Ergebnisse und Zeitrahmen der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestaetigung. Moegliche Leistungen umfassen insbesondere Markenberatung, Positionierung, Markenstrategie, Workshops, Recherche, Creative Direction, Konzeptentwicklung, visuelle Beratung, Praesentationen und schriftliche Empfehlungen.

3.2 Die Beraterin schuldet eine fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, kreativen oder unternehmerischen Erfolg. Empfehlungen beruhen auf den zum Projektzeitpunkt verfuegbaren Informationen und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

3.3 Leistungen, Korrekturschleifen oder Ergebnisse ausserhalb des vereinbarten Umfangs gelten als Zusatzleistungen. Sie werden nur nach Abstimmung erbracht und nach dem vereinbarten Zusatzhonorar oder, falls nichts vereinbart wurde, nach dem aktuellen Stunden- oder Tagessatz der Beraterin verrechnet.

3.4 Die Beraterin darf geeignete Hilfspersonen oder Unterauftragnehmende einsetzen. Sie bleibt fuer die ordnungsgemaesse Erfuellung ihrer vertraglichen Pflichten verantwortlich.

4 Mitwirkung der Kundschaft

4.1 Die Kundschaft stellt alle fuer das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugriffe, Freigaben und Rueckmeldungen vollstaendig, richtig und rechtzeitig bereit. Sie benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson, falls mehrere Personen beteiligt sind.

4.2 Die Kundschaft prueft Entwuerfe, Strategien und sonstige Ergebnisse sorgfaeltig und erteilt Freigaben oder gebuendelte Rueckmeldungen innerhalb von [ANZAHL] Arbeitstagen, sofern im Projektplan keine andere Frist vorgesehen ist.

4.3 Verzoegerungen oder Mehraufwand, die durch verspaetete, unvollstaendige oder widerspruechliche Mitwirkung entstehen, koennen zu einer Verschiebung des Zeitplans und zu zusaetzlichen Kosten fuehren. Die Beraterin informiert die Kundschaft darueber, sobald dies erkennbar ist.

5 Termine und Lieferung

5.1 Projekttermine sind verbindlich, wenn sie ausdruecklich als verbindlich bezeichnet wurden. Andere Zeitangaben sind realistische Planwerte und setzen die rechtzeitige Mitwirkung der Kundschaft voraus.

5.2 Bei einer nicht von der Beraterin zu vertretenden Verzoegerung verlaengern sich vereinbarte Fristen angemessen. Dies gilt insbesondere bei hoeherer Gewalt, Krankheit, Ausfaellen wesentlicher technischer Dienste oder Verzoegerungen durch Dritte.

5.3 Ergebnisse werden in dem im Angebot genannten Format bereitgestellt. Arbeitsdateien, interne Notizen, nicht ausgewaehlte Entwuerfe und offene Quelldateien sind nur geschuldet, wenn dies ausdruecklich vereinbart wurde.

6 Honorar, Auslagen und Steuern

6.1 Das Honorar, die Waehrung, allfaellige Teilzahlungen sowie die Faelligkeit ergeben sich aus dem Angebot oder der Rechnung. Alle Preise verstehen sich [INKLUSIVE / EXKLUSIVE] der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.

6.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird bei Vertragsschluss eine Anzahlung von [PROZENTSATZ] Prozent faellig. Der Restbetrag wird [ZEITPUNKT / ZAHLUNGSPLAN] faellig. Die Beraterin darf den Projektstart oder die Uebergabe finaler Ergebnisse bis zum Eingang faelliger Zahlungen zurueckstellen.

6.3 Vorab genehmigte Fremdkosten und Auslagen, insbesondere Reise-, Produktions-, Druck-, Lizenz-, Hosting- oder Beschaffungskosten, werden zusaetzlich verrechnet.

6.4 Rechnungen sind innerhalb von [ANZAHL] Kalendertagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Nach erfolgloser Mahnung darf die Beraterin ihre Leistungen bis zur Zahlung aussetzen und angemessene Mahn- und Inkassokosten verlangen, soweit gesetzlich zulaessig.

7 Korrekturen und Aenderungen

7.1 Im Honorar enthalten sind [ANZAHL] Korrekturschleifen, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht. Eine Korrekturschleife umfasst eine gebuendelte Rueckmeldung zu einem praesentierten Projektstand.

7.2 Grundlegende Richtungswechsel nach Freigabe einer Projektphase, wiederholte Einzelrueckmeldungen, neue Anforderungen oder Aenderungen an bereits freigegebenen Leistungen koennen als Zusatzleistung verrechnet werden. Die Beraterin kuendigt den voraussichtlichen Mehraufwand vor dessen Ausfuehrung an.

8 Absage, Verschiebung und Projektunterbruch

8.1 Fuer gebuchte Workshops, Beratungstermine oder Projekttage gelten folgende Absagebedingungen: [ABSAGEFRISTEN UND KOSTEN EINFUEGEN]. Zwingende Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten bleiben vorbehalten.

8.2 Wuenscht die Kundschaft eine Projektverschiebung, bemuehen sich die Parteien um einen Ersatztermin. Die Verfuegbarkeit kann nicht garantiert werden. Bereits erbrachte Leistungen, reservierte Kapazitaeten und nicht stornierbare Fremdkosten bleiben zahlbar, soweit dies vereinbart und gesetzlich zulaessig ist.

8.3 Reagiert die Kundschaft trotz Erinnerung laenger als [ANZAHL] Kalendertage nicht oder erbringt notwendige Mitwirkung nicht, darf die Beraterin das Projekt pausieren. Nach schriftlicher Nachfrist darf sie den Vertrag aus wichtigem Grund beenden und die bis dahin erbrachten Leistungen sowie angefallene Kosten abrechnen.

9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

9.1 Urheberrechte und sonstige Immaterialgueterrechte an von der Beraterin geschaffenen Konzepten, Texten, Praesentationen, Methoden, Vorlagen, Entwuerfen und Arbeitsergebnissen verbleiben bei der Beraterin, soweit sie nicht ausdruecklich uebertragen werden.

9.2 Nach vollstaendiger Bezahlung erhaelt die Kundschaft die im Angebot bezeichneten Nutzungsrechte an den final freigegebenen Ergebnissen. Umfang, Dauer, Gebiet, Medien, Bearbeitungsrecht und Exklusivitaet richten sich nach dem Angebot. Fehlt eine ausdrueckliche Regelung, erhaelt die Kundschaft ein einfaches, zeitlich und raeumlich unbeschraenktes Nutzungsrecht fuer den vertraglich erkennbaren Zweck; eine Weiterlizenzierung oder Weiterveraeusserung ist nicht umfasst.

9.3 Nicht ausgewaehlte Entwuerfe, Varianten und vorbereitende Arbeiten duerfen nicht genutzt, veraendert oder an Dritte weitergegeben werden.

9.4 Gesetzlich unuebertragbare Persoenlichkeitsrechte der Urheberin bleiben vorbehalten. Eine Nennung der Beraterin erfolgt [NACH VEREINBARUNG / NICHT ERFORDERLICH].

10 Referenzen und Portfolio

10.1 Nach oeffentlicher Veroeffentlichung des Projekts darf die Beraterin den Namen, das Logo und die finalen Ergebnisse der Kundschaft als Arbeitsbeispiel auf ihrer Website, in sozialen Medien, in Praesentationen, bei Auszeichnungen und in Eigenwerbung zeigen, sofern die Kundschaft dem nicht vor Vertragsschluss oder aus berechtigtem Grund spaeter in Textform widerspricht.

10.2 Vertrauliche, noch nicht veroeffentlichte oder besonders sensible Informationen werden nicht ohne vorherige Zustimmung veroeffentlicht. Abweichende Geheimhaltungsvereinbarungen gehen vor.

11 Materialien der Kundschaft und Rechte Dritter

11.1 Die Kundschaft sichert zu, dass sie die fuer das Projekt bereitgestellten Texte, Bilder, Marken, Daten und sonstigen Materialien rechtmaessig verwenden und der Beraterin im erforderlichen Umfang zur Bearbeitung ueberlassen darf.

11.2 Kostenpflichtige Schriften, Stockmedien, Software, Templates oder andere Drittinhalte unterliegen den Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter. Sofern nicht anders vereinbart, beschafft die Kundschaft die fuer ihre weitere Nutzung erforderlichen Lizenzen auf eigene Kosten.

11.3 Die Beraterin weist auf erkennbare rechtliche Risiken hin, fuehrt aber keine Markenrecherche oder rechtliche Schutzfaehigkeitspruefung durch, sofern dies nicht ausdruecklich vereinbart und durch eine qualifizierte Fachperson erbracht wird.

12 Vertraulichkeit

12.1 Beide Parteien behandeln nicht oeffentliche kaufmaennische, strategische, technische und persoenliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchfuehrung.

12.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht fuer Informationen, die nachweislich bereits bekannt oder oeffentlich zugaenglich waren, ohne Pflichtverletzung oeffentlich werden, rechtmaessig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflicht beziehungsweise behoerdlicher Anordnung offengelegt werden muessen.

12.3 Die Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.

13 Datenschutz und Kommunikation

13.1 Die Beraterin bearbeitet Personendaten im Rahmen der Vertragsabwicklung nach dem anwendbaren Datenschutzrecht, insbesondere dem schweizerischen Datenschutzgesetz. Einzelheiten, insbesondere zu Zwecken, Empfaengern, Aufbewahrung und Betroffenenrechten, sind in der separaten Datenschutzerklaerung beschrieben.

13.2 Die Parteien duerfen fuer die Projektkommunikation uebliche elektronische Kommunikations- und Cloud-Dienste einsetzen. Besondere Sicherheits- oder Aufbewahrungsanforderungen muss die Kundschaft vor Vertragsschluss mitteilen.

13.3 Soweit die Beraterin Personendaten ausschliesslich im Auftrag der Kundschaft bearbeitet, schliessen die Parteien bei Bedarf eine separate Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung.

14 Pruefung und Maengel

14.1 Die Kundschaft prueft gelieferte Ergebnisse nach Erhalt und meldet konkrete Maengel innerhalb angemessener Frist in Textform. Bei behebbaren Maengeln erhaelt die Beraterin zunaechst Gelegenheit zur Nachbesserung.

14.2 Subjektives Nichtgefallen trotz Einhaltung des freigegebenen Briefings sowie Aenderungswuensche ausserhalb des vereinbarten Umfangs gelten nicht als Maengel.

14.3 Gegenueber Unternehmen gelten zusaetzlich die gesetzlichen Pruefungs- und Ruegepflichten. Zwingende Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten werden durch diese Bestimmung nicht eingeschraenkt.

15 Haftung

15.1 Die Beraterin haftet nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung fuer Absicht und grobe Fahrlaessigkeit sowie fuer Personenschaeden wird nicht ausgeschlossen oder beschraenkt.

15.2 Soweit gesetzlich zulaessig, ist die Haftung fuer leichte Fahrlaessigkeit ausgeschlossen. Gegenueber Unternehmen ist eine allfaellige Haftung fuer leichte Fahrlaessigkeit zusaetzlich auf die fuer den betroffenen Auftrag bezahlte Verguetung begrenzt; indirekte Schaeden, Folgeschaeden und entgangener Gewinn sind soweit gesetzlich zulaessig ausgeschlossen.

15.3 Die Beraterin haftet nicht fuer Entscheidungen oder Umsetzungen der Kundschaft, fuer Leistungen unabhaengiger Dritter oder fuer Rechtsverletzungen, die auf von der Kundschaft gelieferten Materialien oder Weisungen beruhen, sofern die Beraterin das Risiko nicht kannte und bei pflichtgemaesser Sorgfalt nicht erkennen musste.

15.4 Prognosen, Marktbeurteilungen und strategische Empfehlungen enthalten naturgemaess Unsicherheiten. Die Kundschaft bleibt fuer unternehmerische, rechtliche und wirtschaftliche Entscheidungen verantwortlich.

16 Vertragsdauer und Kuendigung

16.1 Der Vertrag endet mit vollstaendiger Erbringung der vereinbarten Leistungen, sofern keine laufende Zusammenarbeit vereinbart wurde.

16.2 Laufende Beratungsvertraege koennen mit einer Frist von [ANZAHL] zum [ZEITPUNKT] in Textform gekuendigt werden. Das Recht beider Parteien zur sofortigen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

16.3 Bei Vertragsende sind die bis zum Wirksamwerden der Beendigung erbrachten Leistungen, verbindlich reservierten Kapazitaeten nach Massgabe der vereinbarten Absageregeln sowie nicht stornierbare Fremdkosten zu bezahlen. Weitergehende zwingende gesetzliche Ansprueche bleiben vorbehalten.

17 Bestimmungen fuer Konsumentinnen und Konsumenten

17.1 Nach schweizerischem Recht besteht fuer Dienstleistungen grundsaetzlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht allein deshalb, weil der Vertrag online, telefonisch oder ausserhalb von Geschaeftsraeumen geschlossen wurde. Ein freiwilliges Widerrufs- oder Ruecktrittsrecht besteht nur, wenn es im Angebot ausdruecklich eingeraeumt wird.

17.2 Zwingende Schutzvorschriften, die aufgrund des Wohnsitzes der Konsumentin oder des Konsumenten oder aufgrund einer gezielten grenzueberschreitenden Taetigkeit anwendbar sind, bleiben vorbehalten. Dies kann insbesondere bei Kundschaft im Europaeischen Wirtschaftsraum oder im Vereinigten Koenigreich zusaetzliche Informations- und Widerrufsrechte ausloesen.

17.3 Beginnt die Beraterin auf ausdruecklichen Wunsch einer Konsumentin oder eines Konsumenten vor Ablauf eines anwendbaren Widerrufszeitraums mit der Leistung, werden die hierzu gesetzlich erforderlichen Erklaerungen separat eingeholt.

18 Schlussbestimmungen

18.1 Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

18.2 Fuer Streitigkeiten mit Unternehmen sind die Gerichte am Sitz der Beraterin ausschliesslich zustaendig. Fuer Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstaende; ihre gesetzlichen Rechte werden durch diese Klausel nicht eingeschraenkt.

18.3 Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die uebrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Bei Unternehmen bemuehen sich die Parteien zusaetzlich um eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck moeglichst nahekommt.

18.4 Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Vertrag koennen, soweit gesetzlich zulaessig, per E-Mail an die zuletzt mitgeteilten Kontaktdaten erfolgen. Kontakt der Beraterin: sera.renzi@gmail.com.